|
Hinweise zur Nutzung der Kulturetage des Reimlinger Schlosses
Reservierung: diese ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Förderverein Schloß Reimlingen e.V. verbindlich. Das Inventar: die Kulturetage ist mit Tischen, Stühlen, Geschirr, Gläsern und Tischwäsche für Festivitäten bis 100 Personen ausgelegt. Daneben steht 1 Getränkekühlschrank, 1 Haushaltskühlschrank und 1 Kühltruhe für Speiseeis; 2 gewerbliche Kaffeemaschinen und 1 gewerbliche Spülmaschine (gegen Vorabgebühr) zur Verfügung.
Die detaillierte aktuelle Inventarliste, in der das in Anspruchgenommene angegeben werden soll, geht mit der Reservierungsbestätigung dem Verantwortlichen zu. Diese ist dann wieder mindest 1 Woche vor der Veranstaltung zurückzusenden, damit das gewünschte (Gläser, Geschirr, Besteck, Tischwäsche usf.) bereitgestellt werden kann.
Das gesamte Inventar ist Eigentum des Fördervereins. Es wurde und wird ausschließlich aus Spenden finanziert. Ebenso wird die Renovierung/Restaurierung und der Unterhalt der Kulturetage ausschließlich vom Förderverein getragen
- Stöckelschuhe:
Das Tragen von Stöckelschuhen („Pfennigabsätze“) ist in der gesamten Kulturetage nicht gestattet. Das Stöckelschuhverbot ist den Gästen in der Einladung zur Festivität mitzuteilen.
Die Böden in den Sälen, im Grünen Salon und in den Turmstübchen sind fast 200 Jahre alt und wurden sehr aufwendig restauriert. Es handelt sich um Eichenrahmen-Tannen-Böden.
Rauchen ist in der Kulturetage nicht gestattet. Dies gilt auch für den Balkon Getanzt kann nur im geräumigen Foyer werden, in den Sälen ist dieses nicht erlaubt
Reinigung: Die Reinigung der gesamten Kulturetage und des Treppenhauses hat nach der Veranstaltung durch den Nutzer zu erfolgen. Das gleiche gilt für die Müll- und Leergutentsorgung. Kochen oder Fritieren: ist in der Kulturetage nicht gestattet. Hierfür steht ggf. im Marstall das ehemalige Schlachthaus zur Verfügung. Hier steht allerdings außer Kraftstrom und Wasser keine weitere Einrichtung zur Verfügung. Party- /Katering- Service: Hier sind Sie in Ihrer Wahl völlig ungebunden. Bei einigen wenigen jedoch behalten wir uns wegen schlechter Erfahrungen vor, von Ihnen eine Kaution zu verlangen. Der von Ihnen beauftragte Partyservice ist 4 Wochen vor Ihrer Veranstaltung dem Förderverein mitzuteilen. Nutzungsentgelt: Für die Nutzung der Kulturetage erhalten Sie von der Gemeinde nach bestehender Gebührenordnung eine Rechnung. Daraus erwächst kein Anspruch auf Nutzung des Inventars.
Haftung: Für Schäden und Verlust am genutzten Inventar haftet grundsätzlich der Veranstalter und nicht ein von ihm beauftragter Service oder dritte Personen. Für von Ihnen eingebrachte Gegenstände usf. haftet bei Beschädigung oder Verlust weder die Gemeinde noch der Förderverein.
Lärmschutz: Bei Einbringen und Verwendung von Musikboxen oder elektroakustischen Anlagen ist unbedingt Zimmerlautstärke einzuhalten. Gerade durch die Bässe können am Stuck Beschädigungen auftreten!
Stornierung der Reservierung: Sollte eine Stornierung notwendig werden, so ist diese umgehend dem Förderverein als kalenderführende Stelle mitzuteilen. Erfolgt sie kurzfristig (weniger als 6 Wochen) vor bestätigtem Termin, so kann die Gemeinde dennoch Nutzungsentgelt erheben.
|