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Die „HÜTTEN“ der Biergarten im Reimlinger Schlosshof
werden vom gemeinnützigen Förderverein Schloß Reimlingen e.V. unterhalten. Ihre angemessene Spende dient dem Unterhalt und der weiteren Ausstattung dieser Hütten.
Um Ihnen und der Allgemeinheit die Freude seiner vielfältigen Nutzung zu erhalten, bitten wir mit dem Inventar pfleglich umzugehen und die nachfolgenden Hinweise zu beachten:
Das Parken innerhalb des befriedeten Schloßbereiches ist nicht erlaubt
Gebühren: Die Gemeinde Reimlingen erhebt für die Benutzung der Sanitäreinrichtungen sowie für Wasser und Strom eine Pauschalgebühr nach bestehender Satzung.
Versorgungsfahrten: diese dürfen nur durch das obere Tor beim Biergarten erfolgen. Dies gilt für Auf- und Abbau und auch während der Veranstaltung.
Sanitäre Einrichtung: Im Marstall steht eine große neue Toilettenanlage zur Verfügung. Für Klosettpapier, Papierhandtücher usf. hat der Veranstalter zu sorgen oder werden gegen Kostenerstattung vom Förderverein bereitgestellt. Die Reinigung ist vom Veranstalter nach der Veranstaltung durchzuführen. Auf Wunsch vermittelt der Förderverein eine Reinigungskraft.
Reinigung: Die Hütten sind aufgeräumt und besenrein zu übergeben. Dekorationen sind vollständig einschließlich der Nägel, Tackerklammern usf. zu entfernen und zu entsorgen. Der Thekenbereich muß gereinigt sein. Die Müllentsorgung hat grundsätzlich durch den Nutzer zu erfolgen.
Bei aufeinanderfolgenden Veranstaltungen ist der letzte Veranstalter für die Über- gabe d.h. für Aufräumen, Reinigung und Müllentsorgung verantwortlich!
Ausstattung: 15 massive Tische mit Bänken, 3 kl. Tische mit 12 Stühlen sowie 26 Biergarnituren, 1 390 l- Kühlschrank, 1 Getränkekühlschrank, 1 Speiseiskühltruhe, 1 Warmwasserboiler, 1 Kuchenkühltheke. Der Kühlraum mit 10 cbm und die gewerbliche Spülmaschine können gegen Vorabgebühr von je 25 € genmutzt werden. Verantwortlich ist immer der Nutzer und nicht ein von ihm beauftragter Partyservice o.ä.
Die Ausstattung unterlieget einem ständigen Wandel. Die Nutzung des Steinbackofens ist möglich, bedarf aber einer Einweisung.
Zusätzlich können vom Förderverein zur Verfügung gestellt werden: 2 Gas-Grill mit Pfanne, 1 Gas-Hockerkocher mit 2 Töpfen und runder Pfanne, 1 Spülboy, 3er Bürstenständer, ggf. 2 gewerbliche Kaffeemaschinen, sowie für 250 Personen Geschirr, Bestecke; Bier-,Wasser- und Weingläser (Römer) sollten bei mehr als 50 Personen vom Getränkelieferanten bezogen werden. Diverse Kabel Kraft 32 A; 16 A; Licht 1.5 u. 2.5 mm². Hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Vereinbarung.
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